Dienstag, 24. Mai 2011

Keine Zweite Rheinbrücke auf Karlsruher Gemarkung!

Gemeinderatssitzung 24.5.2011, Änderungsantrag der FDP zu TOP 1

Die FDP-Fraktion hat stets betont, so die Fraktionsvorsitzende Rita Fromm, dass sie eine zweite Rheinbrücke im Raum Karlsruhe für erforderlich hält - übrigens nicht nur wegen eventueller Reparaturen an der bestehenden. Wir haben aber auch gesagt - in diesem Punkt sind wir mit den Fraktionen, die den interfraktionellen Antrag gestellt haben einig - diese Brücke kann nicht auf Karlsruher Gemarkung sein und schon gar nicht an dieser Stelle, die dem Planfeststellungsverfahren zugrunde liegt. Deshalb unser Änderungsantrag: wir wollen ganz deutlich machen - diese Brücke wollen wir nicht! Das kommt in der Stellungnahme der Verwaltung nicht deutlich genug zum Ausdruck. Wir könnten auch weiten Teilen des interfraktionellen Antrages zustimmen, aber eben nicht allen. Vor allem sind uns, liebe Kollegen, Ihre Ausführungen gegen eine Anbindung an die B 36 entschieden zu kritisch! Die Anbindung an die B 36 ist - sollte diese Brücke entgegen unserem Willen doch gebaut werden, absolut zwingend - alles andere ist - das macht unseres Erachtens die Vorlage der Verwaltung hinreichend deutlich - blanker Unsinn!

Und da bin ich beim Regierungspräsidium. Meine Damen und Herren, die Planung des Regierungspräsidiums ist von einer Rücksichtslosigkeit gegenüber den Interessen der Stadt Karlsruhe, die an Unverschämtheit grenzt! Nichts, aber auch gar nichts, was der Stadt Karlsruhe nützt, ist berücksichtigt. Nehmen wir einmal den Radweg, nicht nur dass die neue Brücke keinen Radweg vorsieht, es ist im Gegenteil sogar so, dass ein bestehender Radweg im Zuge der Südtangente ersatzlos entfällt! Diese Brücke hat auf Karlsruher Seite nicht den geringsten verkehrlichen Mehrwert, im Gegenteil, sie verursacht Chaos am Ölkreuz, wo man sie in einem viel zu aufwändigen, wertvollen bodenfressenden Anschlussbauwerk an die Südtangente anbindet - unmittelbar, auf dem schnellsten Weg an die Südtangente; dann kann man auch gleich eine Parallelbrücke bauen - ohne diesen irrwitzigen Anschluss!

Die Vorlage der Stadt macht dies deutlich - da und dort hätten wir sie uns auch etwas schärfer vorstellen können!

Nein, meine Damen und Herren, nein, meine werten Brückenbefürworterinnen und

-befürworter, diese Planung ist in einer Weise hingeschludert, dass man sich fragen muss, ob der Bund das wirklich ernst meint oder ob man dort selbst nicht überzeugt ist von dieser Brücke. Denn: wer will, dass das Verfahren scheitert, der muss eine solche Planung vorlegen!

Wir erwarten im weiteren Verfahren, dass die von der Stadtverwaltung erhobenen Bedenken und Anregungen dazu führen, die Defizite in dieser Planfeststellung zu beseitigen und Alternativen zur Trassenführung vorzustellen, um die berechtigten Interessen der Stadt Karlsruhe gerechter zu berücksichtigen.

Schwierig gestaltete sich in meiner Fraktion die Beratung des sich bis in die späten Abendstunden ändernden interfraktionellen Antrags. Auch wenn wir vieles darin unterstützen, schließen wir uns dem nicht an. Einzelne unter Punkt 3 und 4 dargestellte Details waren uns in der Kürze der Zeit nicht möglich mit der Stellungnahme der Verwaltung sorgfältig zu vergleichen. Meiner Fraktion ist - wie oben dargelegt - wichtig: wenn eine 2. Rheinbrücke kommt, ist eine Anbindung an die B 36 zwingend notwendig – auch im Hinblick auf die Nordtangente West. Und diese Ergänzung muss jetzt fester Bestandteil der Stellungnahme sein. Uns scheint auch den unterschiedlichen Gutachten zu große Bedeutung beigemessen; letztlich ist es für die grundsätzliche Notwendigkeit einer zweiten Rheinbrücke nicht entscheidend, ob dort zu der jetzt schon hohen Belastung ein paar tausend Fahrzeuge hinzu kommen oder nicht - nur eine Brücke im Raum Karlsruhe reicht schon deshalb nicht aus, weil bei jeder Störung auf der bestehenden Brücke - ausgelöst wodurch auch immer - weite Umfahrungen erforderlich werden.

Wir stimmen der Verwaltungsvorlage mit der Maßgabe unseres Änderungsantrages zu, den interfraktionellen Antrag lehnen wir aus den dargelegten Gründen ab.