Mittwoch, 18. November 2009

Leitlinie ist gut für die Umwelt und ebenso für die zukünftige Baukultur.

GR-Sitzung vom 17.11.2009, TOP 13 Leitlinie Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen
Auszüge aus der Stellungnahme von Thomas Kalesse

Energie ist ein kostbares Gut. Doch der weltweite Energiehunger hat seine Schattenseiten.
Mehr als 40 % des Wärmeverlusts eines durchschnittlichen Hauses wird durch nicht bzw. schlecht isolierte Dachböden und Wände verursacht. Für jeden Einzelnen ist es deshalb wichtig, Energie bewusst und effizient einzusetzen – in verschiedenen Bereichen. So können Sie Kraftstoff sparen, indem Sie öfter als bisher Bus und Bahn nutzen oder auf ein Auto mit Hybridtechnik umsteigen. Oder kaufen Sie bewusst mehr Obst und Gemüse aus Ihrer Region. Sie helfen damit, energieintensive Transportwege und Kühlleistungen über weite Strecken einzusparen. Und auch beim Wohnen kann der Energieverbrauch deutlich reduziert werden.
Wer auf ein modernes Heizungs- und Warmwassersystem umstellt und sein Haus richtig dämmt, kann richtig Geld und Energie sparen.
Mit dem Deutschen Gütesiegel Nachhaltiges Bauen wird derzeit gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen e. V. (DGNB) ein umfassendes Bewertungssystem für nachhaltige Gebäude entwickelt. Dabei geht es nicht um ein neues Marketinginstrument sondern um eine neue Generation der Nachhaltigskeitsbewertung. Die Bemühungen der deutschen Bundesregierung sind darauf gerichtet, mit dem neuen Nachhaltigkeitssiegel ein umfassendes, wissenschaftlich fundiertes und planungsbasiertes Bewertungssystem für nachhaltige Gebäude zu schaffen. Der Weg vom reinen Kosten- hin zu einem Qualitätswettbewerb eröffnet dabei allen Beteiligten neue Chancen auch im inter-nationalen Wettbewerb. Die hohe Kompetenz der deutschen Bauwirtschaft in allen Bereichen der Nachhaltigkeit kann so auch international transportiert werden und neue Wachstumsimpulse liefern.
Das Gütesiegel soll herausragende Planungsleistungen im Bereich des nachhaltigen Bauens würdigen und für alle Marktteilnehmer (Bauherren, Planer, Nutzer, Investoren, etc.) sichtbar machen: durch die umfassende Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und durch ein einheitliches, objektiv nachvollziehbares Bewertungssystem.
Das Gütesiegel und seine Regeln werden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung bereitgestellt. Auf freiwilliger Basis sollen so zunächst neu errichtete Büro- und Verwaltungsgebäude ausgezeichnet werden. Das Zertifizierungs-system soll nach erfolgreichem Abschluss der zurzeit durchgeführten Erprobungsphase eingeführt werden.
Ziel des nachhaltigen Bauens ist der Schutz allgemeiner Güter, wie Umwelt, Ressourcen, Gesundheit, Kultur und Kapital. Aus diesen leiten sich die klassischen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit - Ökologie, Ökonomie und soziokulturelle Aspekte - ab, an denen auch die Qualität eines Gebäudes gemessen werden muss.
Und zum Schluss: Vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung gibt es einen Leitfaden für Nachhaltiges Bauen
Wir stimmen der Vorlage zu, denn die Leitlinie ist gut für die Umwelt und ebenso für die zukünftige Baukultur.

„Erst grübeln, dann dübeln“!

GR-Sitzung vom 17.11.2009,TOP 8: Weiterführung Das FEST,
Auszüge aus der Stellungnahme des stellv. Fraktionsvorsitzenden Tom Hoyem

Die Initiative „Rettet das Fest“ hat unserer Meinung in dieser kurzen Interimsphase nach ganz gut gegrübelt. Deshalb haben wir auch Vertrauen, dass es mit dem Dübeln ebenso erfolgreich wird. FÜLLEN müssen die „neuen Leute“ die Hülle selber. Ohne das Zupacken der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtjugend-Ausschusses ist das keine leichte Aufgabe. Aber ich bin auch in diesem Punkt - wie immer - zuversichtlich. Die FDP-Fraktion hofft, dass Probleme mit der Größe der Veranstaltung eingedämmt werden können. Wir haben oft gesagt: „Zurück zu den Wurzeln“, damit meinen wir selbstverständlich nicht Romantik und Nostalgie. 2010 stellen sich andere Bedingungen und machen andere Konzepte nötig. Aber, mit dem Ziel eine Veranstaltung von Karlsruhern für Karlsruhe. Das Fest muss örtlich da bleiben, wo es schon immer war: in der Günther-Klotz-Anlage. Denn der Hügel ist unser Hügel. Den hat sonst keiner und er macht doch unser Karlsruher FEST so einzigartig. Deshalb ist ein größeres Hügelgebiet eine gute Idee. Wahrscheinlich kommt man auch nicht daran vorbei, eine Trennung für Familien mit Kindern und dem Konzertpublikum zu machen. Wir begrüßen, dass der Stadtjugendausschuss weiterhin eingebunden bleibt, wollen aber „keinen alten Wein in neuen Schläuchen“. Das soll heißen, dass viel Platz für neue Ideen und neue Verantwortliche sein muss. Die Stadt Karlsruhe oder diese neu zu gründende GmbH kann mit Selbstbewusstsein und Zuversicht auf die Wirtschaft zugehen. Denn sie investiert nicht eines guten Herzens wegen, sondern weil die Marke „Das Fest“ wertvoll ist, ein enormes Potential bietet, sich und seine Produkte zu präsentieren. Eine Premiere für viele Produkte, die man anschließend „exportieren“ könnte. Die „Reservierungsgebühr“ darf nicht zum Großteil ans Finanzamt bzw. die GEMA fließen, oder zum Abwandern von Sponsoren führen. Sonst wäre das wohl - auf Deutsch sagt man, glaube ich - ein Nullsummenspiel zu Lasten der Besucher. Die FDP Fraktion arbeitet sehr gerne an dem vorgelegten Konzept mit. Wir können aber als Politiker nur Rahmenbedingungen schaffen. Denn wir wollen auf „Das Fest“ nicht verzichten. Wir müssen dann auch, wenn notwendig, die finanziellen Mittel finden. Ein bisschen mehr grübeln und dann mit Energie dübeln. So bleibt unser Karlsruher Fest gerade: „Das Fest“. Die FDP-Fraktion will sich gerne weiterhin für das FEST einsetzen und stimmt der Vorlage ganz prinzipiell zu.

FDP erhält breite Unterstützung für eine "Gebundene Ganztagsschule" in Grötzingen

Auszüge aus der Rede des stellv. Fraktionsvorsitzenden Tom Hoyem zur Beschlussvorlage der Verwaltung „Einrichtung einer Ganztagesgrundschule an der GHS in Grötzingen“ und zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion „Gebundene Ganztagesschule“ am 17.11.2009:

In diesem Änderungsantrag geht es nicht nur um Grötzingen. Eigentlich ist Grötzingen nur eine unglaublich gute Möglichkeit, etwas generell unsere deutsche Bildungspolitik in den Fokus zu stellen.
Ich bin Dozent an der Karlsruher Uni. Mein Thema heißt: Bildungssysteme im Internationalen Vergleich. Wir vergleichen die Internationalen Bildungssysteme. Wieder und wieder ist die Schluss-folgerung: Deutschland braucht mehr Ganztagesschulen. Deshalb hat der Gantztagsschulenkongress letzte Woche hier in Karlsruhe mit mehr als 400 Teilnehmern getagt und dieses Motto gewählt: „Ganztagsschule – der Motor unseres Bildungssystems“.
Deutschland hat das verstanden - aber Baden-Württemberg noch nicht. Ich weiß, dass meine eigene Partei an der Regierung ist und trotzdem bin ich von der baden-württembergische Bildungspolitik nicht beeindruckt. Der designierte Ministerpräsident Stefan Mappus sagte letzte Woche in einem BNN-Interview: „ Wir laden dazu alle ein, die etwas mit Schule zu tun haben. Es gehe darum, die Bildungspolitik noch transparenter zu machen und Anregungen entgegenzunehmen.“
Wir haben in Grötzingen die Gebäude, die Struktur und die Möglichkeiten eine echte Ganztagsschule zu etablieren - wie zum Beispiel die Ernst Reuter Schule in der Waldstadt, wo man eine echte Ganztagsschule mit großem Erfolg und ohne die so genannten Kriterien überhaupt zu erfüllen, praktiziert.
Deutsch ist für mich eine Fremdsprache. Ich verstehe trotzdem, dass Worte wie „verlässliche“ Ganztagsschule und „Offene“ Ganztagsschule schön klingen. Aber ich verstehe auch, was diese schönen Worte in der Realität bedeuten: Mit Mogelpackungen Geld sparen! Ehrenamtlichen guten Willen missbrauchen, statt professionelle Kräfte zu bezahlen!
Die Antwort von der Verwaltung könnte man - entschuldigen Sie, Herr Schulbürgermeister - in einem Parkautomaten bekommen haben. Es hat mit unserer politischen, bildungspolitischen Debatte nichts zu tun. Die Politiker entscheiden in einer Demokratie - und die Verwaltung setzt diesen politischen Willen um!
Grötzingen ist nur eine gute Möglichkeit. In Karlsruhe haben wir Drais, Benz, Hertz, die Erste E-Mail – und sogar die Wiege unserer parlamentarischen Demokratie, das Ständehaus.
Gerade heute ist in Karlsruhe der so genannte Bildungsstreik ausgerufen. Studenten fordern bessere Lernbedingungen. Das unterstützt die FDP-Fraktion. Stimmen Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen des Gemeinderates, zu: auch als Protest gegen die Bildungspolitik in Stuttgart.

Hauptschulproblematik durch Werkrealschule gelöst?

GR- Sitzung am 17.11.2009,TOP 10 Schulentwicklungsplan: Stellungnahme Karl-Heinz Jooß

Bedingt durch die nicht befriedigende Schulpolitik und die Einführung der neuen Werkrealschule sah sich die Stadt Karlsruhe gezwungen zu handeln. Obwohl die Fünf- Jahresfrist zum Weiterbestehen der Hauptschulen noch nicht erreicht ist, war bei rapide sinkenden Schülerzahlen dringend Handlungsbedarf angesagt. Die Firma GUS wurde beauftragt zu ermitteln, wie sich die Schülerzahlen entwickelt haben und welche Bezirke sich daraus ergeben – ohne auf die Konzepte der einzelnen Schulen in der Kürze der Zeit eingehen zu können. Besonders bedauerlich ist es, dass fünf Schulen auslaufen müssen (Schülerzahl 5. Klasse 0-10 Schüler) Grötzingen 0, Grünwinkel 6, Daxlanden 8, Knielingen 9 , Rüppurr 10.
Sozial verträglich Auslaufen heißt keine neue 5. Klasse mehr, aber alle Schüler können an ihrer Schule ihren Abschluss machen, vorausgesetzt sie halten ihrer Schule vor Ort die Treue und wechseln nicht an eine andere Schule. Die Drais GHS und die Adam Remmele GHS bleiben mit ihren 89 bzw. 101 Schülern erhalten, wobei die Adam Remmele Schule nach dem Auslaufen in Grünwinkel und Daxlanden später als neue Werkrealschule beantragt werden kann. Alle anderen bilden die sogenannte neue Werkrealschule. Dabei ist es uns ganz wichtig, dass in den angebundenen Hauptschulen die Klassen 5-7 mit ihren gewohnten Lehrkräften weitergeführt werden können.
Für uns ist es besonders traurig diesen Schritt zu gehen, obwohl alle Hauptschulen durch großes Engagement der Lehrer hervorragende Profile und Konzepte zum Wohle ihrer Schüler entwickelt und umgesetzt haben. Die zurückgehenden Schülerzahlen lassen uns jedoch keine Wahl.
Wir hoffen und wünschen, dass diese gute Konzepte der Schulen und das Engagement der Lehrkräfte auch im Miteinander in den neuen Verbünden für unsere Schüler zum Tragen kommen.
Die neue Werkrealschule ist leider nur ein Tippelschritt nach vorne oder besser gesagt: neuer Wein in alten Schläuchen. Wir hätten uns einen großen Schritt nach vorne gewünscht:
1. Längeres gemeinsames Lernen bis Klasse 6, aber keine Einheits- oder Gesamtschule, die übrigens in Deutschland von der Bevölkerung zu 2/3 abgelehnt wird.
2. Zusammenlegen von Haupt + Realschule - wie mit Erfolg in Sachsen praktiziert und jetzt auch in Rheinland Pfalz mit der ‚Realschule plus‘.
Jetzt wäre durch den Wechsel des Ministerpräsidenten in Stuttgart die Chance gegeben, solch einen großen Schritt zu wagen und über den eigenen Schatten zu springen.

Keine Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Bürgerbegehren und kein Moratorium

Für die FDP-Fraktion nahm in der Gemeinderatssitzung am 17.11.2009 zu TOP 5
A ) Entscheidung über Zulässigkeitsvoraussetzung für ein Bürgerbegehren,
B) Antrag GRÜNE-Fraktion sowie Stadträte Die LINKE und FW, die Fraktionsvorsitzende Rita Fromm Stellung:

Heute, in dieser Debatte geht es nur um die Entscheidung der Rechtmäßigkeit in der Bewertung zu einem Bürgerbegehren. Die Gesetzgebung hat dafür hohe Hürden gesetzt. Die gelten für alle! Deshalb ist die Bewertung - ob das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht, kein politisches Entscheidungskriterium, sondern ein rechtliches Verfahren.
FDP-Fraktion sieht keine Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Bürgerbegehren – und zwar aus folgenden Rechtsgründen:
1. Mit Zustimmung des Gemeinderates vom 19. Juli 2005 wurde die Kombilösung beschlossen, ebenso am 21.10.2008 die Umsetzungsreihenfolge „Baubeginn Stadtbahntunnel Kaiserstraße mit Südabzweig“ – ebenfalls mit allen Stimmen der FDP-Fraktion. Gegen beide Beschlüsse ist innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Fristen des § 21 Abs. 3 Satz 3,2 Halbsatz Gemeinderordnung/ GemO kein Bürgerbegehren anhängig gemacht worden. Deshalb war und ist für die liberale Fraktion klar, dass das Bürgerbegehren des 23.10.2009 rechtlich gescheitert ist.
2. „Die Kombilösung ist mit den beiden Teilprojekten eine gemeinsame, sachlich nicht voneinander trennbare Maßnahme. Denn nur mit beiden Teilprojekten lässt sich das gesetzte Ziel der Verbesserung des ÖPNV und einer straßenbahnfreien Fußgängerzone in der Innenstadt realisieren...“, so heißt es in der Vorlage und so sind auch die Bewilligungsbescheide zur Finanzierung durch Bund und Land sowie den Beschlüssen des Gemeinderates.
3. Demnach ist ein Bürgerbegehren gegen ein einzelnes Element dieses Gesamtpaketes gesetzlich nicht möglich. Wenn die Gegner der U-Strab – und nur diesen Teil prangern sie als so genanntes „Millionengrab“ an – verlangen, einen Bürgerentscheid zu einem Teilprojekt durchzuführen, übersehen sie wissentlich, dass damit auch die Rechtsgrundlage für die Bundes- und Landesfinanzierung entfällt – da sie den Kriterien der Standardisierten Bewertung nicht mehr entspricht und die Kosten allein von der Stadt Karlsruhe aufgebracht werden müssten.
4. Ein weiterer Punkt in der Beurteilung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist das „Prinzip der Vertragstreue“. Unzulässig ist ein Bürgerbegehren, wenn es die allgemein geltenden Grundsätzen der Vertragstreue verletzten würde. Da der KASIG inzwischen die Submissionsergebnisse der Rohbauphase vorliegen, befindet sich das Projekt im Vergabeverfahren und ein Bürgerbegehren wäre ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vertragstreue. Und liebe Kolleginnen und Kollegen, nach nationaler und internationaler Rechtsauffassung sind „Verträge einzuhalten“. Ihre Forderung nach einem Bürgerbegehren würde ein ehernes Recht missachten.
5. Schon diese Gründe rechtfertigen die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens nicht. Und deshalb können die ca. 22.000 gültigen Stimmen nur als politische Willensbekundung einer Minderheit betrachtet werden. Dem Bürgerentscheid zur Kombilösung vom September 2002 stimmten ca. 83.000 Bürger und Bürgerinnen zu, die Gegner erreichten damals ca. 65.000 Stimmen. Insofern ist die heutige Argumentation der Gegner der Kombilösung „Schönfärberei“, wenn sie von einer großen Mehrheit in der Bevölkerung sprechen. Auch von einem Kippen der Stimmung kann hier wohl kaum gesprochen werden, zumal wenn man in Rechnung stellt, dass die Unterschriften über gut zwei Monate hinweg gesammelt wurden.

Die falsche Behauptungen, die ständig von Gegnern der Kombilösung wiederholt werden, werden, werden nicht richtiger. Und meine Fraktion läßt sich davon nicht mürbe machen. Wir haben uns wiederholt - insbesondere auch im Kommunalwahlkampf - für die Kombilösung ausgesprochen. Und auch nach der Kommunalwahl steht die liberale Fraktion zu ihrem Wort.

Zum Antrag eines Moratoriums: Grundsätzlich dient es dazu, eine bestimmte Angelegenheit aufzuschieben oder vorläufig zu unterlassen, um mittels einer Übereinkunft nach Alternativen zu suchen.
Hierzu sehen wir keine Veranlassung, denn die Bevölkerung und der Gemeinderat haben sich nach intensiver Prüfung nun mal für die Kombilösung entschieden, dabei sind auch Alternativen geprüft und bewertet worden.
Nach unserer Auffassung sind die rechtlichen Gründe, die sich aus der Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens ableiten, so schwerwiegend, dass ein Moratorium bzw. eine gütliche Einigung – wie? - keinerlei Sinn ergibt.

Allerdings erwarten wir von der Stadtverwaltung, der Aufsichtsratsvorsitzenden der KASIG und dem Geschäftsführer Dr. Casazza, dass sie mit vertrauensbildende Maßnahmen für die Kombilösung reagiert, die über das hinausgehen, was leider durch die bisherigen werblichen Infos leider nur sehr oberflächlich geschehen ist.

Dienstag, 10. November 2009

Keine Zulässigkeitsvorausetzung für ein Bürgerbegehren –

Information Nr. 3, 9. November 2009
Mit Zustimmung des Gemeinderates vom 19. Juli 2005 wurde die Kombilösung beschlossen, ebenso am 21.10.2008 die Umsetzungs-reihenfolge „Baubeginn Stadtbahntunnel Kaiserstraße mit Südabzweig“ – ebenfalls mit allen Stimmen der FDP-Fraktion. Gegen beide Beschlüsse ist innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Fristen des § 21 Abs. 3 Satz 3,2 Halbsatz Gemeindeordnung/ GemO (sh. Rückseite) kein Bürgerbegehren anhängig gemacht worden. Deshalb war und ist für die liberale Fraktion klar, dass das Bürgerbegehren des 23.10.2009 rechtlich gescheitert ist.

„Die Kombilösung mit den beiden Teilprojekten ist unabhängig von der planungsrechtlichen Verfahrensgestaltung … eine gemeinsame, sachlich nicht voneinander trennbare Maßnahme. Denn nur mit beiden Teilprojekten lässt sich das gesetzte Ziel der Verbesserung des ÖPNV und einer straßenbahnfreien Fußgängerzone in der Innenstadt realisieren...“. (zit. aus Verwaltungsvorlage Nr. 135, S. 10 zum 17.11.2009) Danach ist ein Bürgerbegehren gegen ein einzelnes Element dieses Gesamtpaketes gesetzlich nicht möglich, da es im „Planfeststellungsverfahren“ nach dem Personenbeförderungsgesetz des Regierungspräsidiums für rechtens erachtet wurde.

Ein weiterer Punkt in der Beurteilung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist das „Prinzip der Vertragstreue“. Unzulässig ist ein Bürgerbegehren, wenn es die allgemein geltenden Grundsätzen der Vertragstreue verletzten würde. Da der KASIG inzwischen die Submissionsergebnisse der Rohbauphase vorliegen, befindet sich das Projekt im Vergabeverfahren und ein Bürgerbegehren wäre ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vertragstreue.

Schon diese Gründe rechtfertigen die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens nicht. Und deshalb können die ca. 22.000 gültigen Stimmen nur als politische Willensbekundung einer Minderheit betrachtet werden. Dem Bürgerentscheid zur Kombilösung vom September 2002 stimmten ca. 83.000 Bürger und Bürgerinnen zu, die Gegner erreichten damals ca. 65.000 Stimmen. Insofern ist die heutige Argumentation der Gegner der Kombilösung „Schönfärberei“, wenn sie von einer großen Mehrheit in der Bevölkerung sprechen. Auch von einem Kippen der Stimmung kann hier wohl kaum gesprochen werden, zumal wenn man in Rechnung stellt, dass die Unterschriften über gut zwei Monate hinweg gesammelt wurden.

Die FDP-Fraktion hat sich wiederholt - insbesondere auch im Kommunalwahlkampf - für die Kombilösung ausgesprochen. Und auch nach der Kommunalwahl steht die liberale Fraktion zu ihrem Wort.


Erläuterung aus dem Landesrecht Baden-Württemberg:

Gemeindeordnung § 21 / Bürgerentscheid, Bürgerbegehren
(1) Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird (Bürgerentscheid).
(2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über
1. Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem Bürgermeister obliegen,
2. Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung,
3. die Rechtsverhältnisse der Gemeinderäte, des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten,
4. die Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie die Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte,
5. die Feststellung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses der Gemeinde und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe,
6. Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften sowie über
7. Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren.
(3) Über eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, kann die Bürgerschaft einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Ein Bürgerbegehren darf nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid auf Grund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist. Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden, dabei findet § 3 a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes keine Anwendung; richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. Das Bürgerbegehren muss die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung und einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten.

Es muss von mindestens 10 vom Hundert der Bürger unterzeichnet sein, höchstens jedoch in Gemeinden mit mehr als 200 000 Einwohnern von 20 000 Bürgern.