Dienstag, 27. Januar 2009

Bewegung in der Nordtangenten-Planung

Stellungnahme FDP-Fraktion, GR 27.1.2009, TOP 6 Nordtangente
Mutig Herr Oberbürgermeister, ihre in der Haushaltsrede gemachten Vorschläge zur Lösung der inzwischen „unendlichen Nordtangentengeschichte“. Seit ich mich an meine Gemeinderatstätigkeit ab 1989 erinnere, wurde darüber debattiert, welchen Nutzen auf welcher Linienführung eine Nordtangente zur Entzerrung des Straßenverkehrs auf der Südtangente und der Anbindung der Gewerbegebiete Storrenacker und Breit - sowohl in der Bevölkerung und dem Gemeinderat durchsetzungsfähig ist.
Ihr Vorschlag, das Mittelstück – Hängebauch – sei nicht mehr sinnvoll, entspricht voll der Beschlußlage der FDP-Fraktion. So ist zum Beispiel 1999 im Wahlkampfprogramm der FDP nachzulesen:
• Schaffung der BAB-Anschlußstelle Karlsruhe-Nord an die A 5 mit Anschluß an die L 560 und den Ostring (mit geeigneten Schutzmaßnahmen für die Waldstadt) sowie an die B 10 Richtung Pfinztal und Anbindung der Gewerbegebiete Hagsfeld, Grötzingen und Breit (Durlach) mit einer schnellen Vorfinanzierung seitens der Stadt
• Option für eine zweite Rheinbrücke nördlich von Karlsruhe
Aber auch zuvor haben wir den Hängebauch für falsch gehalten.
Die Hängebauch-Lösung will außer der CDU-Fraktion heute keiner mehr im Gemeinderat, das zeigen die vorliegenden Anträge.
Ein Teilstück ist durch private Initiative und mit einer Vorfinanzierung erreicht worden. Nun muß das restliche Stück - Elfmorgenbruchstraße bis zur Haid-und-Neu-Straße rasch realisiert werden. Dann können Rintheim und Hagsfeld endlich vom Verkehr und Straßenlärm entlastet werden. Ein Baurecht liegt dafür vor. Auf keinen Fall dürfe der Bebauungsplan dafür aufgegeben werden, wie es die GRÜNEN fordern, denn „sonst geschieht in Hagsfeld in den nächsten 30 Jahren nichts mehr!“
Strikt wendet sich meine Fraktion auch gegen den SPD-Vorschlag, den Ostteil in kommunaler Trägerschaft zu bauen, was die Stadt rund 20 Mio. EUR und den laufenden Unterhalt kosten würde. Hier muß das Land als Baulastträger für diesen Lückenschluß überzeugt werden.
Und im Westteil der Stadt?
Wenn die gegen den Willen der FDP-Fraktion geplante zweite Rheinbrücke wie bisher geplant kommt – und so sieht es derzeit aus – , ist ein Bundesstraßen-Lückenschluß bis zur B 36 mit dem Bund als Baulastträger zu verhandeln, um neues Baurecht zu schaffen mittels B-Plan oder Planfeststellungsbeschluß, denn es wäre unverantwortlich, den Verkehr dieser Brücke dann allein in die Südtangente laufen zu lassen, der Lückenschluß bis zur B 36 muß dann hergestellt werden – aber keinen Meter weiter! Das ist übrigens auch nicht erforderlich! Diejenigen, die mehr wollen, sind bis heute eine nachvollziehbare Begründung dafür schuldig geblieben!

Unser Abstimmungsverhalten, in der Abfolge wie im Ältestenrat gestern besprochen:
1. GRÜNE: Antrag 1639, Ziffer 3
Der Gemeinderat hebt seinen Beschluß zum Mittelteil der Nordtangente (Hängebauchlösung) auf: Verweisung an die Nordtangentenkommission
2. CDU, Antrag 1660, Ziffer 1
Die Stadtverwaltung erstellt konkrete Planungen für den Mittelteil der Nordtangente (von der Theodor-Heuss-Allee bis zur Linkenheimer Landstraße) in der sogenannten „Hängebauchvariante“. Nein
3. SPD, Antrag 1638, Ziffer 3
Prüfung, ob der bestehende und rechtsgültige Bebauungsplan der Nordtangente –Ost geändert werden müsse, sollte der Abschnitt zwischen der Elfmorgenbruchstraße und der Theodor-Heuss-Allee als zweistreifige kommunale Straße realisiert werden. Verweisung an die Nordtangentenkommission
4. GRÜNE: Antrag 1639, Ziffer 2a
Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung den Bebauungsplan aus dem Jahr 1994 für die Nordtangente Ost westlich des Elfmorgenbruchs aufzuheben. Nein
5. KAL: Antrag 1637, Ziffer 1
Die Stadtverwaltung legt binnen eines halben Jahres folgende Planung inkl. Kosten vor: Straße in Verlängerung des Autobahnanschlusses nord von der Elfmorgenbruchstraße bis zur Haid-und-Neu-Straße mit je einer Richtungsfahrbahn, jeweils oberirdisch angeschlossen (Kreuzung oder Kreisel;
in Tieflage westlich der Elfmorgenbruchstraße mit Unterführung unter der Bahnlinie Karlsruhe-Mannheim: Nein, weil dann der Bebauungsplan geändert werden müsste.
Die nicht abgestimmten Anträge sollen – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – in der Nordtangenten-Kommission beraten und Empfehlungen für das weitere Vorgehen erarbeitet werden.
Rita Fromm, Fraktionsvorsitzende

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