Dienstag, 27. Juli 2010

"Unser Flagschiff ist die Holding KVVH GmbH", erklärt die Fraktionsvorsitzende Rita Fromm in der Gemeinderatsdebatte am 27. Juli 2010:

"Der Beteiligungsbericht 2009 zeigt, dass die Stadtverwaltung viele ihrer Aufgaben in eigenständige Unternehmen, Stiftungen und Zweckverbänden übertragen hat, es sind insgesamt 37 Beteiligungen. Vier Gesellschaften sind hinzugekommen, die hart an der Grenze der wirtschaftlichen Beteiligung von Kommunen stehen.
Nach der GemO dürfen wirtschaftliche Aufgaben nicht beliebig von städtischen Gesellschaften übernommen werden. Deshalb ist eine Ausweitung von städtischen Geschäftsfeldern – z.B. auf die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur gGmbH - ambivalent.
Denn bei dieser Gesellschaft zeigt sich, dass es eine Tätigkeit ist, die nicht innerhalb der Daseinsvorsorge erfolgt und der Zweck ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Anbieter erfüllt werden kann.
Ich füge dies an, weil durch die GemO auch Grenzen der wirtschaftlichen Beteiligung von städtischen Gesellschaften aufgezeigt werden.
Nachdem wir heute Raum für die Details der Einsparvorschläge benötigten, bleibt leider für die Debatte über den Beteiligungsbericht nicht die Zeit, die ihm angemessen wäre. Und auch die anderen TOP wollen entsprechenden Raum berücksichtigt haben. Deshalb regt meine Fraktion an, diesen Bericht künftig an den Anfang der Tagesordnung zu stellen und wenigere TOP zur Beratung aufnehmen.
In dem Bericht werden die wichtigsten Bilanzkennzahlen dargestellt, ebenso u.a. die prozentualen Beteiligungen, wichtigen Beherrschungs- und Ergebnis-abführungsverträge sowie die jeweiligen Unternehmensgegenstände.
Sind die dargestellten Ausblicke ins Geschäftsjahr 2010 mit den Unternehmenszielen identisch? Wie kann bei möglichen Abweichungen gegengesteuert werden?
Als Beispiel dazu die „Karlsruher Bädergesellschaft mbH, Seite 40. Da heißt es: „Oberste Priorität hat nach wie vor die Steigerung der Besucherzahlen bzw. des Pro-Kopf-Umsatzes… die Kundenzufriedenheit muss gesteigert werden. Um diesen Trend aufrecht zu erhalten, müssen jedoch auch Investitionen für zusätzliche Steigerungen der Angebote vorgenommen werden.“
Da stellt sich die Frage, ob der Gemeinderat dies nur zur Kenntnis nehmen soll, oder ob der Gemeinderat den Aufsichtsrat ermächtigen muss, diese Investitionen zu spezifizieren und nach Wichtigkeit einzuleiten?
Die GemO gibt dem Gemeinderat die erforderlichen demokratischen Einflussrechte und die Gemeinde kann ihren Vertretern in privatrechtlichen Beteiligungsunternehmen Weisung erteilen.
Denn es müssen auch die handelsrechtlichen Bestimmungen dieser GmbH mit wirtschaftlichen Gesichtspunkten und den o.a. Zielen in Einklang gebracht werden. Hier offenbart sich, wie schwierig es ist, Entwicklungsziele und wirtschaftliche Betrachtungen zu steuern.
All diese von mir nur angerissenen Fragen, werden wir künftig vertiefend diskutieren müssen.
Die FDP-Fraktion wünscht erfolgreiche Leistungserbringung."

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